Ubbink MystMaker III Outdoor LED-Nebelgerät 95 W 1387096 von Ubbink, Zubehör für Teiche und Brunnen - Ref: Foro24-419678, Pre...
zoom_out_map
chevron_left chevron_right
Nicht auf Lager

Ubbink MystMaker III Outdoor LED-Nebelgerät 95 W 1387096

Der Outdoor-LED-Nebelgerät MystMaker III der Marke Ubbink ist ein Nebelgerät für Teiche und Wasserinstallationen, das für den Einsatz im Freien geeignet ist. Die LED-Beleuchtung verleiht diesem Teichnebelerzeuger einen magischen Effekt. Dieser Verdampfer von Ubbink hat die Energieeffizienzklasse A+ und erzeugt etwa 1240 ml Dampf pro Stunde.

137,13 € Bruttopreis

113,33 € zzgl. MwSt.

block Nicht auf Lager
Sicherheit
2 Jahre Garantie
Lieferbedingungen
Versand innerhalb von 24/48 Stunden. Kostenloser Versand!
Rückgaberecht
30 Tage kostenloses Rückgaberecht

Der Outdoor-LED-Nebelgerät MystMaker III der Marke Ubbink ist ein Nebelgerät für Teiche und Wasserinstallationen, das für den Einsatz im Freien geeignet ist. Die LED-Beleuchtung verleiht diesem Teichnebelerzeuger einen magischen Effekt. Dieser Verdampfer von Ubbink hat die Energieeffizienzklasse A+ und erzeugt etwa 1240 ml Dampf pro Stunde.

  • Farbe: Schwarz
  • Material: Edelstahl und Kunststoff
  • Maße (ohne Verbindungselement): 6,8 x 3 cm (Durchmesser x Höhe)
  • Membranabmessungen: 3 x 2 cm (Durchmesser x Dicke)
  • Durchmesser der Schwimmvorrichtung: 18 cm
  • Leistung: 95 W
  • Transformatorleistung: 230 V~/ 24 V~
  • Mit 3 LEDs
  • Vernebelungskapazität: ca. 1240 ml/h
  • Kabellänge: 10 m
  • Geeignet für den Außenbereich
Ubbink
Foro24-419678
8711465870962
Anzahl der Packstücke
1
Paket oder Palette
Paket
Produktvolumen
0,005 auf Deutsch ist "0,005".
Geschätzte Gesamtlieferzeit
6
Geschätzte Versandzeit
1

Die bei Foro24 bestellten Artikel werden kostenlos an Ihre Adresse geliefert.

Wir freuen uns, Ihnen diesen kostenlosen Service anbieten zu können!

Unser Lager und unsere Transportunternehmen arbeiten zusammen, um Ihre Bestellung immer pünktlich zu liefern.

Ab dem 1. August 2024 liefern wir in allen Regionen. Für abgelegene Gebiete und Inseln kann eine Transportgebühr erhoben werden.

 

chat Kommentare (0)